Fliegertauglichkeitsuntersuchung
Wenn Sie auch über den Wolken am Steuer sitzen, ist ein tadelloser Gesundheitszustand Vorraussetzung. Als Fliegerarzt und selbst leidenschaftlicher Pilot führe ich Ihre Tauglichkeitsuntersuchung durch und stelle Ihnen das Medical aus.
Der Umfang der durchzuführenden Checks sowie die Kriterien für Tauglichkeit sind in der EU Verordnung Nr. 1178/2011 bzw. den AMC und dazugehörigem Guidance Material des Part-MED 1 festgelegt. Bestehen entsprechend der erhobenen Befunde keine Zweifel an der gesundheitlichen Eignung als Berufs- oder Privatpilot, wird das Medical direkt nach der Untersuchung ausgestellt.
Der Umfang der durchzuführenden Checks sowie die Kriterien für Tauglichkeit sind in der EU Verordnung Nr. 1178/2011 bzw. den AMC und dazugehörigem Guidance Material des Part-MED 1 festgelegt. Bestehen entsprechend der erhobenen Befunde keine Zweifel an der gesundheitlichen Eignung als Berufs- oder Privatpilot, wird das Medical direkt nach der Untersuchung ausgestellt.
Vor der Untersuchung:
- Bitte bringen Sie etwas Zeit mit.
- Denken Sie an ein gültiges Ausweisdokument, Medical, Lizenz falls vorhanden.
- Sollte es Vorerkrankungen geben, bringen Sie die entsprechenden Behandlungsunterlagen mit.
- Bitte bringen Sie Ihr Flugbuch mit den dokumentierten Flugstunden mit.
- Sollten Zweifel bestehen, ob eine Augen- oder HNO-ärztliche Begutachtung notwendig ist, rufen Sie uns bitte vor Ihrem Termin an.
Gewerbliche und private Flugtauglichkeiten, Hubschrauberflugtauglichkeit
Berufspiloten benötigen ein Medical der Klasse I. Dieses umfasst gleichzeitig Tauglichkeit Klasse II und LAPL.
Die Erstuntersuchung ist nur in einem AEMC (Flugmedizinisches Zentrum) möglich. Folgeuntersuchungen können bei mir erfolgen.
KLASSE II:
Flugtauglichkeiten: Motorflugzeug, Segelflugzeug
Ballonfahrer
LAPL:
Das LAPL Medical gilt für Piloten von Leichtflugzeugen mit einer LAPL (light aircraft pilote licence).
GÜLTIGKEIT:
Hubschrauberflieger: ab 40. Lebensjahr - 6 Monate
mehr Infos unter www.lba.de
Berufspiloten benötigen ein Medical der Klasse I. Dieses umfasst gleichzeitig Tauglichkeit Klasse II und LAPL.
Die Erstuntersuchung ist nur in einem AEMC (Flugmedizinisches Zentrum) möglich. Folgeuntersuchungen können bei mir erfolgen.
KLASSE II:
Flugtauglichkeiten: Motorflugzeug, Segelflugzeug
Ballonfahrer
LAPL:
Das LAPL Medical gilt für Piloten von Leichtflugzeugen mit einer LAPL (light aircraft pilote licence).
GÜLTIGKEIT:
Hubschrauberflieger: ab 40. Lebensjahr - 6 Monate
mehr Infos unter www.lba.de