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Arzt für Allgemeinmedizin, Flugmedizin, Hausbesuche, Pflegeheim, Osnabrück, Fliegertauglichkeitsuntersuchung, Innere Medizin, Palliativmedizin, Flugmedizin, Reisemedizin,Präventivmedizin, 1178/2011, AMC, Berufspilot, Privatpilot, Flugmodelle, Flugzeugmodell
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Fliegertauglichkeit


MED.A.045 Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Tauglichkeitszeugnissen

a) Gültigkeit

(1) Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 sind für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig.

(2) Die Gültigkeitsdauer von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 1 ist auf 6 Monate herabzusetzen, wenn der Lizenzinhaber:

      i) auf Luftfahrzeugen mit einem Piloten im gewerblichen Luftverkehr tätig ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat;

     ii) das 60. Lebensjahr vollendet hat.

​(3) Die Gültigkeitsdauer von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 2 beträgt:

      i) 60 Monate, bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40.                Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres;

     ii) 24 Monate bei Lizenzinhabern, die zwischen 40 und 50 Jahre alt sind. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des              50. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 51. Lebensjahres; und

    iii) 12 Monate bei Lizenzinhabern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.

(4) Die Gültigkeitsdauer von Tauglichkeitszeugnissen für LAPL beträgt:

      i) 60 Monate, bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40.                Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres;

     ii) 24 Monate bei Lizenzinhabern, die das 40. Lebensjahr vollendet haben.

(5) Die Gültigkeitsdauer eines Tauglichkeitszeugnisses, einschließlich aller zugehörigen Untersuchungen oder besondere Untersuchungen:

      i) richtet sich nach dem Alter des Bewerbers zum Zeitpunkt der medizinischen Untersuchung und

     ii) wird bei Erstausstellung oder Erneuerung auf der Grundlage des Datums der medizinischen Untersuchung und bei Verlängerung auf der              Grundlage des Ablaufdatums des vorherigen Tauglichkeitszeugnisses berechnet.

b) Verlängerung

Untersuchungen und/oder Beurteilungen zur Verlängerung eines Tauglichkeitszeugnisses können innerhalb eines Zeitraums von bis zu 45 Tagen vor dem Ablaufdatum des Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt werden.

c) Erneuerung

(1) Erfüllt der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses die Vorgaben gemäß Buchstabe b nicht, so ist eine Erneuerungsuntersuchung und/oder -beurteilung erforderlich.
​
(2) Für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 und der Klasse 2 gilt Folgendes:

      i) Ist die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses seit mehr als 2 Jahren abgelaufen, darf das flugmedizinische Zentrum oder der                                      flugmedizinische Sachverständige die Erneuerungsuntersuchung erst nach einer Beurteilung der flugmedizinischen Akten des Bewerbers              durchführen;

     ii) ist die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses seit mehr als 5 Jahren abgelaufen, gelten dieselben Untersuchungsanforderungen wie bei                  einer Erstausstellung, wobei die Beurteilung auf der Grundlage der Anforderungen für eine Verlängerung durchzuführen ist.

(3) Bei Tauglichkeitszeugnissen für LAPL hat das flugmedizinische Zentrum, der flugmedizinische Sachverständige bzw. der Arzt für Allgemeinmedizin eine Beurteilung der Krankengeschichte des Bewerbers und die flugmedizinische Untersuchung und/oder Beurteilung gemäß MED.B.095 durchzuführen.

MED.A.050 Verweisung
​

a) Wird ein Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 oder Klasse 2 in Übereinstimmung mit MED.B.001 an die Genehmigungsbehörde verwiesen, übermittelt das flugmedizinische Zentrum oder der flugmedizinische Sachverständige die betreffenden medizinischen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.

Kontakt

H.W. Fricke-Bohl
In der Dodesheide 39
49088 Osnabrück
Tel.: 0541 - 154 30
Fax: 0541 - 18 94 94
[email protected]

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Heinz-Wilhelm Fricke-Bohl Flugmedizin
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Zum Fliegerarzt mitbringen:

  • etwa 60 Minuten Zeit
  • gültiges Ausweisdokument
  • alte Arztberichte, Medikamentenliste
  • vollständig ausgefülltes und unter-schriebenes Formular "Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses":

    Antrag Tauglichkeitszeugnis »
  • Für ergänzende Untersuchungen(nur notwendig bei bekannten Erkrankungen der Augen oder Höreinschränkungen):  

    HNO-Untersuchungsbericht »
    Augenärztlicher Untersuchungsbericht »

Über die Attestgebühren für die Ausstellung des Medicals erhalten Sie am Tag der Untersuchung eine Rechnung.

Erstuntersuchung:

Die Erstuntersuchung soll im Rahmen einer gründlichen Anamnese und Untersuchung medizinische Probleme ausschließen,
die die Eignung zur Führung von Flugzeugen oder Ballonen einschränken. Der Untersuchungsumfang ist in den AMC und dem dazugehörigen
Guidance Material des Part-MED 1 der EU Verordnung 1178/2011 vom 3.1.2011 festgelegt.

KLASSE I
Die Erstuntersuchung Klasse I (Berufspiloten) kann nur an einem AEMC (Aeromedical Center) durchgeführt werden.
Wiederholungsuntersuchungen können bei mir erfolgen.

KLASSE II / LAPL MEDICAL
Die Erstuntersuchung von Privatpiloten kann bei mir erfolgen. Vor der Untersuchung muß das Formular "Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses" 
(in pseudonymisierter und nicht pseudonymisierter Form) ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Anleitung zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier.
​Müssen Fragen zur medizinischen Vorgeschichte mit "Ja" beantwortet werden oder sind Vorerkrankungen bekannt, sollten Vorbefunde oder fachärztliche Berichte zur Untersuchung mitgebracht werden. 
Bei bekannter Sehschwäche (Brillenträger) muß im Vorfeld ein augenärztlicher Untersuchungsbericht auf dem dafür vorgesehenen Formular erstellt werden. 
Bei Erwerb der Instrumentenflugberechtigung benötigen Sie im Vorfeld vor meiner Untersuchung einen HNO-ärztlichen Untersuchungsbericht auf dem dafür vorgesehenen Formular.
Die Formulare dafür stehen jeweils rechts zum Download bereit.
Für die HNO- und augenärztlichen Untersuchungen arbeite ich mit Vertragsärztenzusammen, die eine rasche Terminvergabe gewährleisten und durch die Begrenzung der Untersuchungen auf das unbedingt Notwendige die Kosten gering halten.


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